Hypothekendarlehen

1. Was ist ein Hypothekendarlehen

Ein Hypothekendarlehen ist ein Kredit beziehungsweise Darlehen, welches durch eine Hypothek
gesichert ist. Eine Hypothek ist ein Sicherungsmittel, bei welchem ein Grundstück in der Weise
belastet wird, dass der Kreditgeber bei einem Zahlungsausfall des Kreditnehmers in das Grundstück
die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Das heißt insbesondere, dass der Kreditgeber die
Zwangsverwaltung oder die Zwangsversteigerung des Grundstückes betreiben kann und sich aus
dem Erlös befriedigen kann. Heutzutage ist die Hypothek weitgehend von der Grundschuld
verdrängt worden, welche ebenfalls eine Zwangsvollstreckung in ein Grundstück ermöglicht.

2. Zweck des Hypothekendarlehens

Die Sicherung eines Darlehens mit einer Hypothek hat für den Kreditgeber insbesondere den
Zweck, dass der Rückzahlungsanspruch des Kreditgebers gegenüber dem Kreditnehmer aus dem
Darlehensvertrag bei einem Zahlungsausfall des Kreditnehmers nicht kompensationslos wegfällt.
Der Kreditgeber kann dem Kreditnehmer hierdurch einen Kredit gewähren, ohne dessen
Zahlungsausfallrisiko vollständig tragen zu müssen, da im Zweifelsfall das Grundstück durch
Zwangsvollstreckung verwertet werden kann. Für den Kreditnehmer ist die Gewährung einer
Hypothek oder einer Grundschuld zumeist die einzige Möglichkeit, überhaupt einen Kredit zur
Finanzierung eines Grundstückkaufs zu erhalten, da Banken ansonsten kaum die Risiken eines
Zahlungsausfalls des Kreditnehmers tragen würden. Mit der vollständigen Tilgung des Darlehens
durch den Kreditnehmer verwandelt sich die Hypothek in eine sogenannte Eigentümergrundschuld
und der Kreditnehmer kann die Hypothek aus dem Grundbuch löschen lassen.

3. Formen des Hypothekendarlehens

Unterschieden wird zwischen der Buchhypothek und der Briefhypothek. Bei der Briefhypothek
wird die Hypothek im Grundbuch eingetragen und ein Hypothekenbrief ausgestellt. Die
Übertragung der Briefhypothek erfolgt dann durch Abtretung der Hypothek und Übergabe des
Hypothekenbriefes. Bei der Buchhypothek wird hingegen die Ausstellung eines Hypothekenbriefes
ausgeschlossen, sodass nur eine Eintragung der Hypothek im Grundbuch erfolgt. Die Übertragung
der Buchhypothek bedarf dann der Abtretung der Hypothek und der Grundbucheintragung.

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